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Leserbriefe zu: „Krebs durch Kräutermix“, Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2009

Der Brief von Axel Wiebrecht wurde in unvollständiger Form veröffentlicht-ohne Wissen des Autors!

 Der Brief von Erich Stoeger wurde überhaupt nicht veröffentlicht.

Meilenweit an der Realität vorbei

Der Autor erweckt den Eindruck, als würden in Deutschland nach dem „schlichten Glaubenssatz“ „Kräuter sind gesund“ munter Aristolochiasäure-haltige Pflanzen in der chinesischen Heilkunde eingesetzt. Diese Unterstellung -naiv oder wieder besseren Wissens- geht meilenweit an der Realität vorbei. Über die längst bekannte Aristolochiasäure-Problematik berichtete die SZ bereits am 28.03.2000, sehr viel sachlicher.

Leserbrief zum Artikel „Chinesische Medizin – Krebs durch Kräutermix“, Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2009 von Axel Wiebrecht

 Der Autor erweckt den Eindruck, als würden in Deutschland nach dem „schlichten Glaubenssatz“ „Kräuter sind gesund“ munter Aristolochiasäure-haltige Pflanzen in der chinesischen Heilkunde eingesetzt. Doch diese naive Unterstellung geht meilenweit an der Realität vorbei. Dabei handelt es sich bei der Aristolochiasäure-Problematik um einen längst bekannten alten Hut, über den die SZ übrigens schon am 28.03.2000 sehr viel sachlicher berichtete.

In Deutschland sind Aristolochiasäure-haltige Arzneimittel seit 1981 generell verboten, außer in homöopathischen Mitteln in hoher Verdünnung. Bis dahin gab es in Deutschland 350 Arzneimittel, die Aristolochiasäure in Reinform oder als pflanzliche Zubereitung enthielten. Die tragischen Ereignisse in Belgien Anfang der 90’er Jahre, die auf eine Verwechslung zurückgingen, haben dann in allen anderen westlichen Ländern zu entsprechenden Verboten geführt. Auch in China wurden die betroffenen Aristolochia-Drogen in der 2005’er Auflage des amtlichen Arzneibuches gestrichen. Aristolochia-Drogen sind in Europa schon lange kein Thema mehr, und was mögliche Spuren-Verunreinigungen angeht, sind die Behörden mit ihren Kontrollen diesbezüglich sehr sensibilisiert.

Tatsächlich wurden in der Chinesischen Arzneitherapie - wie bei uns in Deutschland - Aristolochiasäure-haltige Pflanzendrogen verwendet. Seit den 50’er Jahren des letzen Jahrhunderts wurde für „Mutong“ zunehmend Aristolochiasäure-haltiges Guan Mutong eingesetzt. Die jahrhundertealten Erfahrungen, nach denen Aristolochiasäure-freies Mutong als unbedenklich galt, konnten so nicht mehr greifen. Die krebsauslösenden Eigenschaften von Aristolochiasäure-haltigen Pflanzendrogen sind inzwischen seit langem weltweit bekannt. Die Therapeuten haben selbst zur Aufklärung beigetragen (vgl. meinen Artikel „Über die Aristolochia-Nephropathie“ in der Deutschen Zeitschrift für Akupunktur im Jahr 2000). Das Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA) bemüht sich darum, durch Aufklärung und Einflussnahme auf die Ausbildung der Therapeuten, Neben­wirkungen der Chinesischen Arzneitherapie so gering wie möglich zu halten. Aus unserer Kenntnis der Situation in Deutschland können wir feststellen, dass ernste Neben­wirkungen unter Chinesischer Arzneitherapie sehr selten sind und in keinem Verhältnis zu entsprechenden Neben­wirkungen chemischer Mittel stehen.

Dr. med. Axel Wiebrecht

Vorsitzender des Centrums für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA)

Bundesallee 141

12161 Berlin

Leserbrief zum Artikel „Chinesische Medizin – Krebs durch Kräutermix“, Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2009 von Erich Stoeger

Es ist verantwortungslos, dass sich Medien wie die Süddeutsche Zeitung als Plattform für schlecht recherchierte Artikel hergeben, die mit Berichten über Arzneimittelzwischenfälle aus den Achtzigerjahren des vorigen Jahrhunderts die für viele Krankheitsbilder sehr wertvolle Therapierichtung der Chinesischen Medizin schädigen wollen.

Dies wirft naturgemäß ein extrem schlechtes Licht auf die Fachkompetenz dieser Medien, der Autor des Artikels wiederum sieht sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert, sich nicht in die Materie eingearbeitet oder gar eine Gefälligkeitsarbeit im Dienste eines rückschrittlichen schulmedizinischen Monopoldenkens abgeliefert zu haben.

Tatsache: Die in diesem Artikel angesprochenen Drogen mutong und fangji sind im vorgeschriebenen Dosierungsbereich angewendet, komplett ungefährlich. Bei ersterer Droge handelt es sich um Akebiae Caulis aus der Familie der Lardizabalaceae und bei letzterer um Stephaniae tetrandrae Radix aus der Familie der Menispermaceae. Beide Drogen enthalten keine Aristolochiasäuren, nicht einmal in Spuren. Die Drogen sind selbstverständlich korrekt identifiziert in der EU ohne Probleme im Handel und können bedenkenlos eingenommen werden. Ferner sind diese Drogen im Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe TCM des Europäischen Arzneibuches enthalten, sie werden zwecks eindeutiger Identifizierung und Abgrenzung von toxischen Verfälschungen bald auch ins Europäische Arzneibuch aufgenommen worden und damit europaweit problemlos erhältlich sein. 

Die Drogen, auf der sich dieser Artikel beziehen hätte sollen sind guan mutong (Aristolochiae mandshurensis Caulis) und guang fangji (Aristolochiae fangchi Radix). Doch auch diese Drogen stellen praktisch kein Risiko mehr für die Volksgesundheit dar: Sie sind seit Jahren selbst in China verboten und werden auch dort nicht mehr gehandelt. Bei legalem Bezug über heimische Apotheken dürfte das Risiko, diese Drogen zu bekommen praktisch gleich Null sein. Bei einem Minimum an Recherchequalität hätte der Autor diese Tatsachen erkennen und eine unnötige Verunsicherung der Patientenschaft vermeiden können.

Erich A. Stöger

Apotheker & Sinologe (Univ. Wien)

Herausgeber "Arzneibuch der Chinesischen Medizin"

Mitglied der Arbeitsgruppe Traditionelle Chinesische Medizin

der Europäischen Arzneibuchkommission (EDQM Strasbourg)

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